Verfahren und Beteiligungsformen
Laut Baugesetzbuch sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans. Der Beschluss, dass ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert wird, wird anschließend ortsüblich bekannt gemacht. Alle Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen erfolgen im Internet unter Bekanntmachungen und in der Offenbach Post (ehemals Langener Zeitung).
Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens haben die Bürgerinnen, Bürger und jede interessierte Person im normalen Verfahren in zwei Stufen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Im vereinfachten oder beschleunigten Verfahren nach § 13 bzw. § 13 a BauGB kann auf die erste Stufe verzichtet werden.
Die Beteiligungen werden vom Fachdienst 13 - Bauwesen, Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz durchgeführt.
1. Stufe - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
In der ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung können sich Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informieren und beteiligen, bevor sich die Planungen verfestigt haben. Es wird möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die vorliegende Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Die Art und Dauer des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens ist nicht gesetzlich vorgegeben.
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden in der Regel die schon vorhandenen Planunterlagen hier auf der städtischen Homepage bereitgestellt oder es wird zum Beispiel eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. In jedem Fall erfolgt eine vorherige öffentliche Bekanntmachung. Jede Person hat dann die Möglichkeit, sich zum Bebauungsplanentwurf zu äußern. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in das Planverfahren ein.
2. Stufe - Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der fertig ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf wird in der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats auf der Webseite veröffentlicht. Alle Planunterlagen für die jeweilige Beteiligung werden unter „Im Verfahren befindliche Bebauungspläne“ auf dieser Internetseite eingestellt.
Als zusätzliches Angebot legt die Stadt Langen in der Regel den Bebauungsplanentwurf mit der Begründung und weitere Unterlagen im Rathaus der Stadt Langen, Südliche Ringstraße 80, 63225 Langen, während der in der Bekanntmachung genannten Zeiten aus.
Die Dauer, die Internetadresse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung und weitere konkrete Regelungen und Hinweise für das jeweilige Verfahren werden vorher öffentlich bekannt gemacht.
Stellungnahmen können während der Frist per E-Mail an stadtplanung@langen.de gesendet oder bei Bedarf schriftlich bei der Stadt Langen, Fachdienst 13 eingereicht oder mündlich zu Protokoll gebracht werden. Bitte geben Sie für eine sachgerechte Abwägung bei Ihren Anregungen, Bedenken und Hinweisen, immer Ihren Namen und die vollständige Anschrift an. Die Daten werden nur zu diesem Zweck von der Stadt Langen unter Beachtung des Datenschutzes gespeichert.
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden – gegebenenfalls unter Beteiligung eines beauftragten Planungsbüros – ausgewertet, anonymisiert und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung in einer öffentlichen Sitzung vorgelegt. Dabei werden die öffentlichen und privaten Belange abgewogen und über die Berücksichtigung oder Zurückweisung der Stellungnahmen entschieden. Personen, die etwas eingesendet haben, erhalten das Ergebnis der Entscheidung nach Abschluss des Verfahrens schriftlich.
Das Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren endet mit dem Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung und mit seiner öffentlichen Bekanntmachung, wodurch der Bebauungsplan in Kraft tritt.