Gehen Sie zur Wahl!
Die Stadt Langen bereitet die Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bürgermeister-, Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen sowie die Bürgerentscheide vor und sorgt für deren reibungslosen Ablauf. Einige Wochen vor der Abstimmung finden Sie auf dieser Seite dazu weitere Informationen, die Briefwahlanträge und eine Übersicht über die Wahlkreise.
Werden Sie Wahlhelfer!
Die Verwaltung sucht für die nächsten Abstimmungen Wahlhelferinnen und -helfer. Interessenten können sich jederzeit unverbindlich anmelden. Sobald ein konkreter Wahl-Termin bekannt ist, schreibt Sie die Stadt an.
Was sind Kommunalwahlen?
Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. In hessischen Städten führt sie die Bezeichnung "Stadtverordnetenversammlung". Der Sammelbegriff "Kommunalwahlen" umfasst alle auf kommunaler Ebene stattfindenden Wahlen, die von den 426 hessischen Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Der Landeswahlleiter wirkt nicht bei der Vorbereitung und Durchführung mit. Zu den Kommunalwahlen zählen in Langen die folgenden Abstimmungen:
- Direktwahl: Wahl des Bürgermeisters und des Landrats
- Gemeindewahl: Wahl der Gemeindevertretung und Stadtverordnetenversammlung
- Landratswahl: Wahl des Landrates
- Kreiswahl: Wahl des Kreistags
- Ausländerbeiratswahl: Wahl des Ausländerbeirats
- Bürgerentscheid
- Abwahl von Bürgermeister und Landrat
Kumulieren und Panaschieren
Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung bietet das Hessische Kommunalwahlrecht den Bürgerinnen und Bürgern so viele Stimmen, wie auch Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Die Stadtverordnetenversammlung in Langen besteht aus insgesamt 45 Sitzen, das heißt, es dürfen insgesamt auch 45 Stimmen vergeben werden.
Durch Kumulieren (=anhäufen) von bis zu drei Stimmen auf einzelne Kandidaten können die Wählerinnen und Wähler einzelne Bewerberinnen und Bewerber bevorzugen. Umgekehrt können einzelne Kandidatinnen und Kandidaten gezielt ausgenommen werden, indem ihre Namen durchgestrichen werden.
Beim Panaschieren hingegen verteilen die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge. Dadurch wählen sie die Person aus, die sie persönlich für besonders geeignet ansehen - unabhängig von deren Parteizugehörigkeit.