Gesamt-/Konzernabschluss
Der Gesamtabschluss (auch Konzernabschluss, konsolidierter Jahresabschluss) fasst den doppischen Jahresabschluss der Stadtverwaltung mit den Jahresabschlüssen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Beteiligungen (zum Beispiel Eigenbetriebe, GmbHs) zusammen. Der Gesamtabschluss wird stets für ein Haushaltsjahr aufgestellt.
Das Verfahren der Erstellung des Gesamtabschlusses wird als Konsolidierung bezeichnet.
Der Gesamtabschluss ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen doppischen Haushalts- und Rechnungswesens. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Stadtverwaltung und ihre Beteiligungen so darzustellen, als seien sie ein einziger großer Konzern („Konzern Stadt“). Der Gesamtabschluss soll somit insbesondere einen verbesserten Überblick über die Schulden-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des „Konzerns Stadt“ geben und damit zugleich die Beteiligungs-/Konzernsteuerung verbessern.