Wahlergebnisse in Langen
Volksabstimmung, Volksbegehren und Volksentscheid
In Hessen gibt es die Volksabstimmung, das Volksbegehren, den Volksentscheid, das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid. Die Rechtsgrundlagen finden sich in der Hessischen Gemeindeordnung (§ 8b) und dem Hessischen Kommunalwahlgesetz (§§ 54 bis 57). Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung, bei der nach Initiierung eines Bürgerbegehrens über eine wichtige kommunale Angelegenheit entschieden wird. Die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage muss dabei so gestellt sein, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann. Entscheidend ist die Mehrheit der gültigen Stimmen - die allerdings mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten ausmachen muss.
Letzte Entscheide
Datum | Inhalt |
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28.10.2018 | |
27.09.2009 | Es ging um den von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zunächst befürworteten Verkauf der städtischen Anteile am Flugplatz Egelsbach. Die Bürgerschaft entschied gegen den Verkauf. |