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Sozialhilfe
Leistungsbeschreibung
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung
- als Sachleistung
- als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden
Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen Trägern (Landkreise und Kreisfreien Städte) sowie dem überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband Hessen) der Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche. Nähere Informationen finden sie unter folgenden Stichworten.
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
An wen muss ich mich wenden?
Spezialisierung der zentralen Leistung (8966798/RL00000054) ( Langen (Hessen) )
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Langen (Hessen) müssen sich in Sozialhilfeangelegenheiten an den Kreis Offenbach, Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach wenden.Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Rat- und Hilfesuchende können sich unmittelbar an das Sozialamt ihres Wohnortes oder des Landkreises wenden.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen)
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203-0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- https://www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Bürgerinitiativen
- Den Mietspiegel erhalten und durchsehen
- Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
- Pass für Geringverdienende
- Sozialhilfe
- Zweitwohnungsteuer bezahlen