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Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

Leistungsbeschreibung

Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.

Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.

Der Leistungen für vollstationäre Pflege betragen monatlich

  • bei Pflegegrad 1: 125 Euro Zuschuss,
  • bei Pflegegrad 2: 770 Euro
  • bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro,
  • bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro und
  • bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil zahlen.

Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen weitere Kosten an:

  • Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
  • gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können.
  • Kosten für besondere Komfort- oder Zusatzleistungen müssen ebenfalls privat bezahlen werden.

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fallen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung bei Ihrer Pflegekasse.
  • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Voraussetzungen

  • Gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich, wenn Sie vollstationäre Pflege wählen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Pflegekasse angefragt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse.

Ein Service des Landes Hessen

Haltestelle

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.00 Uhr - 16.30 Uhr

Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Adressen
Anschrift
Postanschrift Haltestelle
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Besucheradresse
Elisabethenstraße 59a
63225Langen
Kontakt
Telefon:
+49 6103 203-920
Fax:
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Web:
https://www.haltestelle-langen.de
Parkplätze
Parkplätze sind ausreichend vorhanden
Art
Parkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Altenhilfe
  • Häusliche Krankenpflege
  • Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / Landesseniorenvertretung
  • Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung
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