Was erledige ich wo?
-
Kfz-Zulassung: Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen. Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im ...
» mehr lesen -
Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter
Ein Minderjähriger kann die Zulassung eines Fahrzeuges beantragen, wenn seine gesetzlichen Vertreter einwilligen (§§ 106, 107 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-). Hierzu ist eine schriftliche Einwilligung gegenüber der Kfz-Zulassungsbehörde abzugeben. Gesetzliche Vertreter des Minderjährigen sind ...
» mehr lesen -
Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem EU-Land
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
» mehr lesen -
Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Kfz- Zulassung Neufahrzeuge" im Verwaltungsportal Hessen.
» mehr lesen -
Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen), wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung und Adressänderungen, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet. Soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch ...
» mehr lesen -
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Person ist Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Der Halterbegriff entstammt § 833 BGB. Danach ist Halter, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht (nämlich die ...
» mehr lesen -
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden ...
» mehr lesen -
Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
Die in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Halter ist der, wer das Kraftfahrzeug für die eigene Rechnung gebraucht, nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann. Dies ist vielfach ...
» mehr lesen -
Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohn- oder Betriebssitz in einen anderen Stadt- oder Landkreis verlegen, ist das Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden. Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung, ...
» mehr lesen -
Kinderfeuerwehr – Mitglied werden
Immer mehr Freiwillige Feuerwehren bieten neben der Jugendfeuerwehr, in der Kinder und Jugendliche von 10 - 17 Jahren Mitglied werden können, auch Kindergruppen an. Diese oft auch Bambinifeuerwehr, Kinderfeuerwehr, Löschzwerge, Minifeuerwehr usw. genannten Gruppen nehmen Kinder zwischen 6 und 10 ...
» mehr lesen