Bebauung nach Plan im Wiesgässchen
Stadt soll mehr Einfluss auf Gestaltung von Bauvorhaben erhalten
Auf der Grafik schwarz umrandet: Der angedachte Geltungsbereich des möglichen Bebauungsplans Nr. 57b „Erste historische Stadterweiterung – Bereich Wiesgässchen.“
In welcher Form ein Grundstück bebaut wird, kann mit einem Bebauungsplan geregelt werden. Nicht für alle Bereiche in Langen gibt es ein solch rechtsverbindliches Papier, dass Einfluss auf die Gestaltung von Bauvorhaben nimmt. Für das Wiesgässchen möchte der Magistrat das jetzt ändern und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einen Bebauungsplan für das Areal zwischen Flachsbach- und Sterzbachstraße aufzustellen. Hintergrund sind aktuelle Anfragen zu Bauvorhaben, die Einfluss auf die Gestalt des Straßenzuges hätten.
Ähnlich wie in der Lerchgasse, für die kürzlich die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen wurde, ist das Wiesgässchen seit der ersten Stadterweiterung zwischen 1821 und 1888 noch weitgehend in seinen städtebaulichen Merkmalen und Proportionen erhalten. Prägend für das Erscheinungsbild der Straße sind ein- bis zweigeschossige Häuser mit Satteldach und großzügigen Gärten. „Da aktuell kein Bebauungsplan für dieses Gebiet gilt, greift hier Paragraf 34 des Baugesetzbuches“, erklärt Petra Wagner, Leiterin des städtischen Fachdienstes „Bauwesen, Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz. Demnach müssten sich Bauvorhaben zwar in die nähere Umgebung einfügen, dabei würden aber nur wenige Kriterien, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die überbaubaren Grundstücksflächen, berücksichtigt. „Alles andere, wie die Definition der „näheren Umgebung“, müssen immer im konkreten Fall beurteilt werden“, erläutert die Fachfrau.
Bürgermeister Jan Werner sieht in der Beschlussempfehlung eine Chance für die Stadt, den Charakter der an die Altstadt angrenzenden Bereiche zu bewahren. „Nur mit einer Satzung oder einem Bebauungsplan, können wir auf die städtebaulichen Effekte künftiger Bauvorhaben einwirken. Dieser Bebauungsplan wäre auch ein deutliches Zeichen für den Erhalt historischer Werte und baulicher Zeugnisse der Stadtgeschichte.“ Zudem schaffe eine stadtrechtliche Regelung auch Klarheit für Bauherren und Projektträger, ergänzt Erster Stadtrat Stefan Löbig.
Der Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57b „Erste historische Stadterweiterung – Bereich Wiesgässchen“ landet zur Abstimmung direkt auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 15 Juli, weil vor der Sommerpause keine beratenden Ausschüsse mehr tagen.