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Bestattung
Leistungsbeschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Was sollte ich noch wissen?
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Ein Service des Landes Hessen
Standesamt
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende
Standesamt
- Telefon:
- +49 6103 203-371
- Telefon:
- +49 6103 203-372
- Telefon:
- +49 6103 203-373
- Telefon:
- +49 6103 203-374
- Fax:
- +49 6103 203-722
- E-Mail:
- Standesamt@Langen.de
- Raum:
- 34, 35, 36
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Abstammungsurkunde
- Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
- Anonyme Geburt
- Anzeige einer Hausgeburt
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
- Bestattung
- Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde beantragen
- Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
- Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburten, Geburtsanmeldung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
- Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
- Geburtsurkunde; Ausstellung
- Heirat anmelden
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Leichenpass
- Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
- Namensänderung
- Namensrecht
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbeurkunde Ausstellung
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Vaterschaftsanerkennung