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Kleinkläranlagen
Leistungsbeschreibung
Wenn für Ihr Grundstück kein Anschluss an die Abwasserbeseitigungsanlagen Ihrer Gemeinde besteht, kann Ihr Abwasser bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen über eine Kleinkläranlage gereinigt werden.
Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt im Regelfall der Gemeinde. Auskunft darüber, ob z. B. der Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserentsorgung geplant ist oder ob die Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage möglich ist, erteilt Ihnen Ihre Gemeinde. Auskünfte zu den Anforderungen, die an eine Kleinkläranlage zu stellen sind, erteilt Ihnen die untere Wasserbehörde.
Die Gemeinde beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich auch an die unteren Wasserbehörden wenden, die beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Entwässerung
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sowie der Verwaltung entnehmen Sie bitte der Internetseite der Kommunalen Betriebe Langen.
www.kbl-langen.de
Adressen
Weserstraße 14
63225Langen
Kontakt
- E-Mail:
- Entwaesserung@langen.de
Mitarbeitende
Entwässerung
- Telefon:
- +49 6103 595-444
- Telefon:
- +49 6103 595-443
- Fax:
- +49 6103 595-224
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Zuständigkeiten
- Entwässerungsgenehmigung
- Kanalstörung
- Kleinkläranlagen