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Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

An wen muss ich mich wenden?

Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Ein Service des Landes Hessen

Abfallwirtschaft

Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sowie der Verwaltung entnehmen Sie bitte der Internetseite der Kommunalen Betriebe Langen.

www.kbl-langen.de

Adressen
Anschrift
Kommunale Betriebe Langen - Abfallwirtschaft
Darmstädter Straße 70
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende

Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft
Weserstraße 14
63225Langen
Telefon:
+49 6103 595-452
Fax:
+49 6103 595-480
Telefon:
+49 6103 595-187
Telefon:
+49 6103 595-471
Fax:
+49 6103 595-222
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Abfall: Altpapier
  • Abfall: Bioabfall entsorgen
  • Abfall: Elektroschrott entsorgen
  • Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
  • Abfall: Gartenabfälle entsorgen
  • Abfall: Hausmüll entsorgen
  • Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
  • Abfall: Sperrmüll
  • Abfall: Wertstoffe entsorgen
  • Abfall: Wilder Müll
  • Abfallberatung
  • Rückgabe von Altbatterien
  • Straßenreinigung
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