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Abfall: Hausmüll entsorgen

Leistungsbeschreibung

Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Was sollte ich noch wissen?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

Ein Service des Landes Hessen

Abfallwirtschaft

Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sowie der Verwaltung entnehmen Sie bitte der Internetseite der Kommunalen Betriebe Langen.

www.kbl-langen.de

Adressen
Anschrift
Kommunale Betriebe Langen - Abfallwirtschaft
Darmstädter Straße 70
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende

Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft
Weserstraße 14
63225Langen
Telefon:
+49 6103 595-452
Fax:
+49 6103 595-480
Telefon:
+49 6103 595-187
Telefon:
+49 6103 595-471
Fax:
+49 6103 595-222
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Abfall: Altpapier
  • Abfall: Bioabfall entsorgen
  • Abfall: Elektroschrott entsorgen
  • Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
  • Abfall: Gartenabfälle entsorgen
  • Abfall: Hausmüll entsorgen
  • Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
  • Abfall: Sperrmüll
  • Abfall: Wertstoffe entsorgen
  • Abfall: Wilder Müll
  • Abfallberatung
  • Rückgabe von Altbatterien
  • Straßenreinigung
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