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Abfall: Bioabfall entsorgen

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Anträge / Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Was sollte ich noch wissen?

Für die Abholung der Biotonne ist in Hessen die jeweilige Gemeinde/ Stadt zuständig, soweit diese Aufgabe nicht auf einen Abfallzweckverband übertragen wurde.

Ein Service des Landes Hessen

Abfallwirtschaft

Öffnungszeiten

Die aktuellen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sowie der Verwaltung entnehmen Sie bitte der Internetseite der Kommunalen Betriebe Langen.

www.kbl-langen.de

Adressen
Anschrift
Kommunale Betriebe Langen - Abfallwirtschaft
Darmstädter Straße 70
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende

Abfallwirtschaft

Abfallwirtschaft
Weserstraße 14
63225Langen
Telefon:
+49 6103 595-452
Fax:
+49 6103 595-480
Telefon:
+49 6103 595-187
Telefon:
+49 6103 595-471
Fax:
+49 6103 595-222
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Abfall: Altpapier
  • Abfall: Bioabfall entsorgen
  • Abfall: Elektroschrott entsorgen
  • Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
  • Abfall: Gartenabfälle entsorgen
  • Abfall: Hausmüll entsorgen
  • Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
  • Abfall: Sperrmüll
  • Abfall: Wertstoffe entsorgen
  • Abfall: Wilder Müll
  • Abfallberatung
  • Rückgabe von Altbatterien
  • Straßenreinigung

Stadt Langen (Hessen) - Umwelt und Mobilität

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Umwelt und Mobilität
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 0
Fax:
06103 26302
Web:
https://www.langen.de
Mitarbeitende

Umweltberatung

Stadt Langen (Hessen) - Umwelt- und Klimaschutz
Fax:
+49 6103 203-714
Fax:
+49 6103 203-714
Telefon:
+49 6103 203-391
Telefon:
+49 6103 203-392
Raum:
333
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Abfall: Altpapier
  • Abfall: Bioabfall entsorgen
  • Abfall: Elektroschrott entsorgen
  • Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
  • Abfall: Gartenabfälle entsorgen
  • Abfall: Hausmüll entsorgen
  • Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
  • Abfall: Sperrmüll
  • Abfall: Wertstoffe entsorgen
  • Abfall: Wilder Müll
  • Abfallberatung
  • Abfallkalender
  • Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)
  • Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
  • Hochwasser / Hochwasserschutz
  • Naturschutz
  • Rückgabe von Altbatterien
  • Straßenreinigung
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