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Vorgesehen zum Löschen - Hilfe bei Gewalt gegen Frauen
Leistungsbeschreibung
Frauenhäuser gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, unbürokratische, schnelle Hilfe. Auch die mitbetroffenen Kinder werden versorgt. Frauenhäuser bieten Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung, z. B. sind sie dabei behilflich, eine gerichtsfeste Dokumentation körperlicher Folgen der Misshandlung ärztlich attestieren zu lassen. Sie informieren über die verschiedenen Formen von Hilfen, sei es von öffentlichen Ämtern, Gerichten, der Polizei, oder auch anderen spezialisierten Beratungsstellen. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.
In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen des Landes Hessen und der Kommunen finanziell unterstützt.
Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:
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Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
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Geburts- und Heiratsurkunden,
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Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
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Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
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Sorgerechtsentscheide,
- erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
- Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.
Rechtsgrundlage
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Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
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Gewaltschutzgesetz vom 11.12.2001 (BGBI. I S. 3513); Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz
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Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf Leben u. a.)
Was sollte ich noch wissen?
Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Informationen und Adressen von Frauenhäusern und spezialisierten Anlaufstellen für Beratung finden Sie im Familienatlas unter „Ansprechpartner“.
Das kostenlos erreichbare Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ kann rund-um-die-Uhr helfen, geeignete Hilfen bundesweit zu finden: 08000 116 016 (auch online-Beratung: www.hilfetelefon.de ). Bei Bedarf kann eine Dolmetscherin innerhalb einer Minute hinzugeschaltet werden (17 Sprachen).
Darüber hinaus kann jede Polizeidienststelle einer Gewaltbetroffenen mit akutem Bedarf rund-um-die-Uhr helfen, ein Frauenhaus zu erreichen.
Ein Service des Landes Hessen
Frauenbüro/Frauenbeauftragte
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203-163
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Frauenbüro
Südliche Ringstraße 8063225
- Fax:
- +49 6103 203-780
- Telefon:
- +49 6103 203-160
- E-Mail:
- frauenbuero@langen.de
- Raum:
- 217
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Chancengleichheit und Gender Mainstreaming
- Frauenbüros in den Kommunen
- Gewalt gegen Frauen – Schutz und Beratung
- Selbsthilfegruppen
- Vorgesehen zum Löschen - Hilfe bei Gewalt gegen Frauen