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Hundesteuer festsetzen
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.
Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Referat Kasse und Steuern
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Abfallgebühren
- Abwassergebühr
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer Festsetzung
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Hundesteuer Ermäßigung beantragen
- Hundesteuer festsetzen
- Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Langen (Hessen)
- Zweitwohnungsteuer bezahlen