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Abfallgebühren
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Was sollte ich noch wissen?
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Referat Kasse und Steuern
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Mitarbeitende
Steuern
- Telefon:
- +49 6103 203-221
- Fax:
- +49 6103 203-718
- Telefon:
- +49 6103 203-222
- Telefon:
- +49 6103 203-223
- E-Mail:
- Ref332@langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Abfallgebühren
- Abwassergebühr
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer Festsetzung
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Hundesteuer Ermäßigung beantragen
- Hundesteuer festsetzen
- Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Langen (Hessen)
- Zweitwohnungsteuer bezahlen