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Abfallgebühren
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Referat Kasse und Steuern
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Mitarbeitende
Steuern
- Telefon:
- +49 6103 203-221
- Fax:
- +49 6103 203-718
- Telefon:
- +49 6103 203-222
- Telefon:
- +49 6103 203-223
- E-Mail:
- Ref332@langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Abfallgebühren
- Abwassergebühr
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer Festsetzung
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Hundesteuer Ermäßigung beantragen
- Hundesteuer festsetzen
- Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Langen (Hessen)
- Zweitwohnungsteuer bezahlen
Kreis Offenbach Fachdienst Umwelt
Adressen
Werner-Hilpert-Straße 1
63128Dietzenbach
Kontakt
- Telefon:
- 06074 8180-4106
- Fax:
- 06074 8180-4910
- E-Mail:
- umwelt@kreis-offenbach.de
- Web:
- https://www.kreis-offenbach.de/Umweltamt
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben