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Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden Sie eventuell nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen.
Dies hängt davon ab, wann Sie sich nach Ihrer Rückkehr wieder in Deutschland angemeldet haben. Wenn Sie dies nach dem 42. und vor dem 20. Tag vor der Wahl getan haben, müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.
Verfahrensablauf
- Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tag bei Ihrer Zuzugsgemeinde an.
- Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde.
- Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Zuständige Stelle
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.
Voraussetzungen
Sie können sich als volljährige Deutsche oder volljähriger Deutscher ohne Wahlrechtsausschluss nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie:
- sich in Deutschland nach dem 42. Tag, aber vor dem 20. Tag vor der Wahl anmelden
-
als Deutsche oder Deutscher aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland zurückkehren
oder
als Deutsche oder Deutscher außerhalb der Bundesrepublik gelebt haben und nach Deutschland zurückkehren, wenn Sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
als Deutsche oder Deutscher aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen waren
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis als Rückkehrerin oder Rückkehrer ist ab dem 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl zu stellen.
Anträge / Formulare
keine
Ein Service des Landes Hessen
Wahlamt
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 772
- Fax:
- 06103 203 49772
- Web:
- https://www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Ausschluss von Europawahl
- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
- Europawahl Durchführung
- Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses
- Wählbare Personen zur Europawahl
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Wahlbenachrichtigung
- Wahlen
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
- Wahlhelfer
- Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
- Wahlschein beantragen