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Verlängerung der Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter ist nur erlaubt, wenn diese Tätigkeit angemeldet wurde. Die Gültigkeit einer Anmeldung ist zeitlich begrenzt. Die Fortführung der Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter ist danach nur erlaubt, wenn die Anmeldung zeitlich verlängert wird.

Verfahrensablauf

Persönliche Anmeldung, ggf. mit vorheriger Terminvereinbarung. Persönliches Beratungsgespräch durch die zuständige Behörde. Bei Vorliegen der Voraussetzungen: Ausfertigung einer neuen Anmeldebescheinigung

Voraussetzungen

Fortführung einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter auch nach Ablauf der Gültigkeit einer vorhandenen Anmeldebescheinigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • 2 Lichtbilder
  • Nachweis der erfolgten gesundheitlichen Beratung (maximal 3 Monate alt)
  • Reisepass, Personalausweis, Passersatz oder Ausweisersatz (Aufenthaltstitel)
  • ggf. Arbeitserlaubnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlängerung der einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Max. 5 Werktage

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage.

Was sollte ich noch wissen?

Grundsätzlich ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Ortes, der den Schwerpunkt der Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter bilden soll, zuständig. Im Einzelfall kann der Landkreis oder eine andere Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig sein.

Ein Service des Landes Hessen

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