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Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.

Dieser kann gemeinsam mit der Sterbeurkunde beantragt werden.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Auszugs aus dem Personenstandsregister beim zuständigen Standesamt.

Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls den mehrsprachigen Auszug aus.

Das Standesamt übermittelt Ihnen den mehrsprachigen Auszug, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Voraussetzungen

  • Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der verstorbenen Person
  • Geschwister des Verstorbenen müssen bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
  • Andere Personen müssen bei der Beantragung ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
  • Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

B ei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person.
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres berechtigten/rechtlichen Interesses.
  • Identitätsnachweis (Kopie)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Rechtsbehelf

  • Anweisung durch das Gericht

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Ein Service des Landes Hessen

Standesamt

Öffnungszeiten

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Adressen
Anschrift
Postanschrift Standesamt
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Abstammungsurkunde
  • Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
  • Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
  • Anonyme Geburt
  • Anzeige einer Hausgeburt
  • Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
  • Bestattung
  • Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
  • Eheschließung Vollzug
  • Eheurkunde beantragen
  • Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
  • Familienbuch
  • Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
  • Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten
  • Geburt im Ausland beurkunden lassen
  • Geburten, Geburtsanmeldung
  • Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
  • Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
  • Geburtsurkunde; Ausstellung
  • Heirat anmelden
  • Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
  • Leichenpass
  • Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
  • Namensänderung
  • Namensrecht
  • Sterbefall anzeigen
  • Sterbefall im Ausland Beurkundung
  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
  • Vaterschaftsanerkennung
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