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Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte, d. h. einer Einrichtung, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Beherbergung von Personen dient, aufgenommen werden, haben Sie am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein zu unterschreiben. Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen trifft diese Verpflichtung nur den Reiseleiter; er hat die Mitreisenden der Zahl nach unter Angabe ihrer Staatsangehörigkeit anzugeben.

Alternativ kann diese Verpflichtung mit Zustimmung der beherbergten Person auch dadurch erfüllt werden, dass die erforderlichen Daten elektronisch erhoben werden und die beherbergte Person deren Richtigkeit und Vollständigkeit am Tag der Ankunft bestätigt, indem ein bestimmter Zahlungsvorgang, der eine Authentifizierung erlaubt oder ein elektronischer Identitätsnachweis (Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel mit eID-Funktion) genutzt wird.

Für beide Verfahren werden folgende Daten benötigt:

  • Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise,
  • Familiennamen,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift,
  • Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeiten (bei mitreisenden Angehörigen/Reisegruppen),
  • Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers bei ausländischen Personen.

Wird das elektronische Verfahren mittels eines bestimmten Zahlungsvorgangs genutzt, ist die zweckgebundene Zuordnungsnummer des eingesetzten Zahlungsmittels zusätzlich zu speichern.

Ihre mitreisenden Angehörigen sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben.

Als beherbergter Ausländer haben Sie sich bei der Anmeldung gegenüber den Leitern der Beherbergungsstätte oder ihren Beauftragten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) auszuweisen.

Der besondere Meldeschein ist nicht erforderlich bei Einrichtungen mit Heimunterbringung, die der Jugend- und Erwachsenenbildung, der Ausbildung oder der Fortbildung dienen, Betriebs- oder Vereinsheimen, wenn dort nur Betriebs- oder Vereinsmitglieder und deren Familienangehörige beherbergt werden, Jugendherbergen und Berghütten, zeitweilig belegte Einrichtungen der öffentlichen oder öffentlich anerkannten Träger der Jugendarbeit und Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften.

Die Leiter von Beherbergungsstätten oder ihre Beauftragten haben die besonderen Meldescheine bereitzuhalten und darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Personen Ihrer Pflicht zum Unterschreiben des besonderen Meldescheins nachkommen. Sie können zusätzlich technische Vorrichtungen zur elektronischen Erfüllung der Meldepflicht vorhalten. Bei beherbergten ausländischen Gästen (sie müssen ein gültiges Identitätsdokument vorlegen) sind die im Meldeschein gemachten Angaben mit denen des Identitätsdokuments zu vergleichen. Ergeben sich hierbei Abweichungen, ist dies auf dem Meldeschein zu vermerken. Legen beherbergte ausländische Gäste kein oder kein gültiges Identitätsdokument vor, so ist dies auf dem Meldeschein zu vermerken.

Soweit es zur Erhebung des Fremdenverkehrs- oder Kurbeitrags oder der Kurtaxe erforderlich ist, kann durch Landesrecht bestimmt werden, dass weitere Daten auf dem Meldeschein erhoben werden dürfen.

Der unterschriebenen Meldescheine bzw. die elektronisch erhobenen Daten sind von dem Leiter der Beherbergungsstätte vom Tag der Anreise der beherbergten Person an ein Jahr aufzubewahren, für die Meldebehörden und weitere gesetzlich bestimmte Behörden zur Einsichtnahme bereitzuhalten sowie ihnen auf Verlangen auszuhändigen, vor unbefugter Einsichtnahme zu sichern und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer zu vernichten.

Sobald der Aufenthalt in einer Beherbergungsstätte die Dauer von sechs Monaten überschreitet, unterliegen Sie der allgemeinen Meldepflicht. Wenn Sie nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind und Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob ein besonderer Meldeschein erforderlich war oder nicht.

Die Ausführungen gelten entsprechend, wenn Personen in Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wasserfahrzeugen auf Plätzen übernachten, die gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassen werden.

Zuständige Stelle

Die Beherbergungstätte beziehungsweise im Falle des Eintritts der Meldepflicht die Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

Voraussetzungen

Beherbergung beziehungsweise Eintritt der Meldepflicht

Welche Unterlagen werden benötigt?

Meldeschein, der in der Beherbergungsstätte vorgehalten wird.

Als Ausländer müssen Sie sich gegenüber den Leitern der Beherbergungsstätte oder ihren Beauftragten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) ausweisen.

Im Fall des Eintritts der Meldepflicht:

Meldeschein, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannte(r/s) und gültige(r/s) Pass oder Passersatzpapier, Wohnungsgeberbescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Unterzeichnung des besonderen Meldescheines am Tag der Ankunft / gegegbenenfalls Eintritt der Meldepflicht nach drei beziehungsweise spätestens sechs Monaten.

Rechtsgrundlage

  • §§ 29, 30 gegebenenfalls in Verbindung mit §§ 17 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG )
  • Ziffer 30 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes

Anträge / Formulare

Besonderer Meldeschein, gegebenenfalls Anmeldeformular.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro

Öffnungszeiten
Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Südliche Ringstraße 80
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06103 203 770
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Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
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Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Adressänderung für eID-Karte beantragen
  • Änderung der Hauptwohnung
  • Anhänger Kraftahrzeug Zulassung
  • Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
  • Ausfuhrkennzeichen beantragen
  • Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
  • Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
  • Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
  • Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
  • Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
  • Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
  • Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
  • Bürgerberatung (Bürgerservice)
  • Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
  • Einfache Melderegisterauskunft
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
  • Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren
  • Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
  • Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
  • Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
  • Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
  • Erweiterte Melderegisterauskunft
  • Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
  • Fundsachen
  • Führungszeugnis beantragen
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen
  • Kfz-Kennzeichen: Abstempelung
  • Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
  • Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
  • Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
  • Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht
  • Kfz-Zulassung: Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
  • Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter
  • Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem EU-Land
  • Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
  • Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
  • Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen
  • Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
  • Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
  • Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen
  • Kfz: Feinstaubplakette
  • Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
  • Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
  • Kinderreisepass Ausstellung erstmalig
  • Kinderreisepass Ausstellung
  • Kinderreisepass Verlängerung
  • Kircheneintritt/Kirchenaustritt
  • Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen beantragen
  • Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
  • Meldebescheinigung
  • Meldebestätigung Ausstellung
  • Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
  • Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
  • Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
  • Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft Erteilung
  • Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
  • Mobiler Bürgerservice
  • Nebenwohnung abmelden
  • Personalausweis - Adresse ändern
  • Personalausweis Änderung
  • Personalausweis Ausgabe
  • Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
  • Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • Personalausweis Informationserteilung
  • Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
  • Personalausweis Meldung wegen Fund
  • Personalausweis Meldung wegen Verlust
  • Personalausweis Meldung
  • Personalausweis beantragen
  • Personalausweis, vorläufiger
  • Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
  • Personalausweis: Verlustanzeige
  • Reisepass Ausstellung für Vielreisende
  • Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
  • Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
  • Reisepass beantragen
  • Reisepass, vorläufiger
  • Reisepass: Kind mit eintragen
  • Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
  • Reisepass: Verlustanzeige
  • Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
  • Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
  • Vorgehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
  • Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Kennzeichen: ersetzen
  • Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
  • Vorgesehen zum Löschen - Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
  • Vorgesehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust
  • Vorgesehen zum Löschen - Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
  • Vorgesehen zum Löschen - Wechselkennzeichen beantragen
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
  • Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen
  • Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
  • Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
  • Wohnung Abmeldung
  • Wohnung Anmeldung
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Zweitwohnung / Nebenwohnung
  • eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
  • elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
  • elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
  • elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
  • elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
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