Onlinedienste

Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.

Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter ist nur erlaubt, wenn diese Tätigkeit vorher angemeldet wurde.

Verfahrensablauf

Persönliche Anmeldung, ggf. mit vorheriger Terminvereinbarung. Persönliches Beratungsgespräch durch die zuständige Behörde. Bei Vorliegen der Voraussetzungen: Ausfertigung der Anmeldebescheinigung.

Voraussetzungen

Geplante Aufnahme einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter, wenn noch keine Anmeldung bei einer anderen Behörde, auch außerhalb Hessens, erfolgt ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • 2 Lichtbilder
  • Nachweis der erfolgten gesundheitlichen Beratung (maximal 3 Monate alt)
  • Reisepass, Personalausweis, Passersatz oder Ausweisersatz (Aufenthaltstitel)
  • ggf. Arbeitserlaubnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss vor Aufnahme einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Maximal fünf Werktage.

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage.

Was sollte ich noch wissen?

Grundsätzlich ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Ortes, der den Schwerpunkt der Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter bilden soll, zuständig. Im Einzelfall kann der Landkreis oder eine andere Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig sein.

Ein Service des Landes Hessen

Keine Organisationseinheit angegeben/gefunden.
Zurück zum Anfang der Seite springen