Onlinedienste
Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.
Pass für Geringverdienende
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde oder evtl. in Ihrem Landkreis einen “Pass für Geringverdienende” (z. B. “Frankfurt-Pass”) erhalten. Mit Hilfe dieses Passes erhalten Sie kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu den verschiedensten kommunalen öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen.
Voraussetzung ist, dass an Ihrem Wohnsitz ein solcher Pass angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine freiwillige kommunale Leistung.
Spezialisierung der zentralen Leistung (8975275/RL00000049) ( Langen (Hessen) )
Einen Pass für Geringverdienende gibt es aktuell nicht in Langen (Hessen).Was sollte ich noch wissen?
Bitte erkundigen Sie sich beim Sozialamt Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises oder bei ihrer Gemeindeverwaltung. Dort erfahren Sie,
- ob es einen Pass für Geringverdienende gibt,
-
welche Einkommensgrenzen dafür gelten,
-
welche Nachweise Sie führen bzw. welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen)
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203-0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- https://www.langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Bürgerinitiativen
- Den Mietspiegel erhalten und durchsehen
- Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
- Pass für Geringverdienende
- Sozialhilfe
- Zweitwohnungsteuer bezahlen