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Verbraucherbeschwerde beim Energieversorger einreichen
Leistungsbeschreibung
Die Versorgung mit Strom und Gas ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Energieversorger kommen, zum Beispiel über
- den Anschluss an das Versorgungsnetz,
- die Anschlussnutzung,
- die Belieferung mit Energie,
- die Messung der Energie.
Sollten Sie Grund zu Beanstandungen haben, beschweren Sie sich als Erstes direkt bei dem betreffenden Versorger.
Verfahrensablauf
- Beschweren Sie sich schriftlich (E-Mail, Fax, Post) oder telefonisch (auch mündlich im Kundencenter) bei Ihrem Energieversorger.
- Das Versorgungsunternehmen prüft den Sachverhalt und leitet Ihre Beschwerde gegebenenfalls an den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister weiter.
- Trägt die Antwort des Energieversorgers aus Ihrer Sicht nicht zur Lösung bei, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Hinweis:
Genaue Angaben zu Ihrem Anliegen und zum Grund Ihrer Beschwerde erleichtern es dem Energieversorger, den Streitgegenstand zu beurteilen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nach Eingang Ihrer Beschwerde hat Ihr Energieversorger 4 Wochen Zeit, sich schriftlich zu äußern.
Was sollte ich noch wissen?
An Ihren Energieversorger
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Stadtwerke Langen GmbH
Adressen
Weserstraße 14
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende
Stadtwerke Langen - Kundenzentrum
- Telefon:
- +49 6103 595-260
- Web:
- https://www.stadtwerke-langen.de
- E-Mail:
- info@stadtwerke-langen.de
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- nein
- Aufzug vorhanden
- nein
Zuständigkeiten
- Energieberatung
- ÖPNV
- Straßenbeleuchtung: Störung melden
- Verbraucherbeschwerde beim Energieversorger einreichen