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Wohnungssicherung
Leistungsbeschreibung
Wir beraten Menschen mit Wohnsitz in Langen bei drohender Wohnungslosigkeit durch Kündigung und Räumungsklage, insbesondere bei Zahlungsverzug.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen können oder bereits ein Zahlungsrückstand besteht. Durch gezielte Gespräche und Verhandlungen mit den Beteiligten kann in der Regel der Verlust der Wohnung verhindert werden, übrigens auch dann, wenn bereits eine Klage bei Gericht anhängig ist.
Allerdings gilt: je früher die Hilfe einsetzt, desto größer ist die Aussicht auf Erhalt der Wohnung.
Wenn der Verlust der Wohnung trotz aller Bemühungen nicht abgewendet werden kann und kein Ersatzwohnraum gefunden wird, ist die vorübergehende Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft möglich.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Mietvertrag/letzte Mieterhöhung
- (Kündigungs-) Schreiben vom Vermieter
- Gegebenenfalls Klageschrift vom Gericht
Zuständige Stelle
Stadt Langen - Der Magistrat - Soziale Leistungen und Wohnen
Südliche Ringstraße 80
63225 Langen
Telefon: 06103 203-558, 203-555, 203-394