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Jugendarbeit / Jugendbildung
Leistungsbeschreibung
Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 SGB VIII wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige, mehr oder weniger pädagogisch geprägte, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß der eigenverantwortlichen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Konkret spiegelt sich dies darin wieder, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien (Jugendverbänden, Vereinen, Initiativen u. a.) und öffentlichen Trägern (Jugendämtern).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Hessischer Jugendring
- Örtliche Jugendämter
Ein Service des Landes Hessen
Jugendarbeit
Öffnungszeiten
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag, 9 bis 17 Uhr
Freitag, 9 bis 15 Uhr
Bistro (ab 16.11.2023):
Donnerstags von 18 - 21 Uhr
Adressen
Nördliche Ringstraße 96-98
63225Langen
Kontakt
- Fax:
- +49 6103 203-49536
- Telefon:
- +49 6103 203-672
- Telefon:
- +49 6103 203-673
- Fax:
- +49 6103 203-884
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- keine Angaben
- Aufzug vorhanden
- keine Angaben
Zuständigkeiten
- Jugendarbeit / Jugendbildung