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Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / Landesseniorenvertretung
Leistungsbeschreibung
Kommunale Seniorenvertretungen
Der scheinbar unauflösliche Gegensatz zwischen der großen Zahl älterer Menschen einerseits und ihrer geringen Einflussmöglichkeit in demokratischen Entscheidungsprozessen andererseits hat schon in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zur Bildung von Interessenvertretungen älterer Menschen geführt. Die Bezeichnung als „Seniorenvertretungen“ gehört inzwischen zum allgemeinen Sprachgebrauch. Die zwar langsam, aber stetig wachsende Zahl solcher Seniorenvertretungen – derzeit ca. 143 in Hessen – wird auch von Wissenschaft und Politik als legitime Vertretung älterer Menschen zur Teilhabe an Entscheidungsprozessen im vorparlamentarischen Raum angesehen.
Kommunale Seniorenvertretungen führen unterschiedliche Bezeichnungen – Seniorenbeirat, Seniorenreferat, Seniorenforum u.ä. – und beruhen in der Art ihrer Bildung, Rechtsform und Zielsetzung auf verschiedenen Grundlagen (kommunale Satzungen, Geschäftsordnungen, Richtlinien oder Vereinsatzungen). Gemeinsame Mindeststandards zu sichern und damit auch eine größere Durchsetzungsfähigkeit ihrer Interessen anzustreben, ist ein Ziel des freiwilligen Zusammenschlusses der kommunalen Seniorenvertretungen in der Landesseniorenvertretung Hessen (LSVH).
Die Landesseniorenvertretung Hessen e. V. (LSVH) ist der freiwillige Zusammenschluss der in Städten, Gemeinden und Landkreisen gebildeten Seniorenvertretungen in Hessen. Sie arbeitet ehrenamtlich, parteipolitisch neutral, überkonfessionell und verbandsunabhängig; sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:
- Die LSVH e.V. sieht sich als Interessenvertretung älterer Menschen auf Landesebene
- Die Landesregierung beteiligt die LSVH e.V. in allen Angelegenheiten des Landes, die diese Interessen in besonderer Weise betreffen. Ansprechpartner der LSVH e.V. ist das für Seniorenpolitik zuständige Ressort der hessischen Landesregierung.
- Die LSVH e.V. sieht ihre Aufgabe neben Informationen in den Bereichen der Seniorenpolitik auch in der Unterstützung bestehender sowie bei der Gründung neuer Seniorenvertretungen.
- Die LSVH e.V. sieht sich als Impulsgeber für seniorenpolitische Themen.
Zuständige Stelle
Seniorenvertretungen
Ein Service des Landes Hessen
Haltestelle
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.00 Uhr - 16.30 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin außerhalb unserer Öffnungszeiten.
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- +49 6103 203-920
- Fax:
- +49 6103 203-942
- E-Mail:
- haltestelle@langen.de
- Web:
- https://www.haltestelle-langen.de
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Zuständigkeiten
- Altenhilfe
- Häusliche Krankenpflege
- Seniorenvertretung (Seniorenbeirat) / Landesseniorenvertretung
- Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung