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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Leistungsbeschreibung

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

Zu den Verkehrszeichen zählen:

  • Verkehrsschilder,
  • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
  • Zeichen von Verkehrsposten.

Verkehrseinrichtungen sind:

  • Schranken,
  • Sperrpfosten,
  • Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
  • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

  • § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
  • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
  • § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • § 39 Verkehrszeichen
  • § 40 Gefahrzeichen
  • § 41 Vorschriftzeichen
  • § 42 Richtzeichen
  • § 43 Verkehrseinrichtungen

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind die Straßenverkehrsbehörden. Wann und wo Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt. Welche Straßenverkehrsbehörden für welche Straßen zuständig sind, ist für Hessen in der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten festgelegt.

Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den zuständigen Straßenbaubehörden. Zuständige Straßenbaubehörde ist

  • für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
    Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement;
  • für die Kreisstraßen in der Regel:
    in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat;
  • für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
    der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 336
Telefon:
06103 203 338
Web:
https://www.langen.de
Mitarbeitende

Strassenverkehrsangelegenheiten

Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Fax:
+49 6103 203-747
Telefon:
+49 6103 203-336
Telefon:
+49 6103 203-338
Raum:
205
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
  • Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
  • Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
  • Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen
  • Genehmigung für Mietwagen beantragen
  • Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
  • Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
  • Kfz: Ordnungswidrigkeiten
  • Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
  • Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
  • Plakatierungen
  • Schulwegsicherheit
  • Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
  • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • Taxigenehmigung beantragen
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
  • Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Verkehrsüberwachung
  • Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
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