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Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
Leistungsbeschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
- Sie können von der Helmtragepflicht befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 336
- Telefon:
- 06103 203 338
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Strassenverkehrsangelegenheiten
- Fax:
- +49 6103 203-747
- Telefon:
- +49 6103 203-336
- Telefon:
- +49 6103 203-338
- E-Mail:
- Strassenverkehr@Langen.de
- Raum:
- 205
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
- Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Kfz: Ordnungswidrigkeiten
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
- Plakatierungen
- Schulwegsicherheit
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Taxigenehmigung beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
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- Verkehrsüberwachung
- Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten