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Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Voraussetzungen
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Anträge / Formulare
Handwerker(park)ausweis
Was sollte ich noch wissen?
d ie für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 336
- Telefon:
- 06103 203 338
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Strassenverkehrsangelegenheiten
- Fax:
- +49 6103 203-747
- Telefon:
- +49 6103 203-336
- Telefon:
- +49 6103 203-338
- E-Mail:
- Strassenverkehr@Langen.de
- Raum:
- 205
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
- Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen
- Genehmigung für Mietwagen beantragen
- Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Kfz: Ordnungswidrigkeiten
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
- Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
- Plakatierungen
- Schulwegsicherheit
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Taxigenehmigung beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
- Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Verkehrsüberwachung
- Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten