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Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

Zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde

Voraussetzungen

  • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
  • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
  • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
  • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.

Bearbeitungsdauer

variiert zwischen den Behörden

Anträge / Formulare

Handwerker(park)ausweis

Was sollte ich noch wissen?

d ie für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 336
Telefon:
06103 203 338
Web:
https://www.langen.de
Mitarbeitende

Strassenverkehrsangelegenheiten

Stadt Langen (Hessen) - Straßenverkehrsangelegenheiten
Fax:
+49 6103 203-747
Telefon:
+49 6103 203-336
Telefon:
+49 6103 203-338
Raum:
205
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
  • Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
  • Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Film- und Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen)
  • Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen
  • Genehmigung für Mietwagen beantragen
  • Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
  • Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
  • Kfz: Ordnungswidrigkeiten
  • Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
  • Personenverkehr gewerblich - Genehmigung
  • Plakatierungen
  • Schulwegsicherheit
  • Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen
  • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
  • Taxigenehmigung beantragen
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
  • Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Verkehrsüberwachung
  • Verwarnungsgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
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