Onlinedienste
Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.
Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
Leistungsbeschreibung
Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten.
Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Frist verlängert werden.
Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.
Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt), in der Sie Ihren Betriebssitz haben.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Gewerbeangelegenheiten
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- +49 6103 203 332
- Telefon:
- +49 6103 203 333
- Fax:
- +49 6103 203 747
- E-Mail:
- gewerbe@langen.de
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
- Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbelegitimationskarte beantragen
- Gewerberegister, Auskunft
- Gewerbeummeldung
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
- Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
- Spielhallenerlaubnis
- Straußwirtschaft anzeigen
- Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Versteigerung, Anzeige