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Unbebaute Grundstücke - Grundstücksgeschäfte
Leistungsbeschreibung
Ankauf durch die Stadt Langen
Wenn Sie Ihr Grundstück/Ihre Grundstücke an die Stadt Langen veräußern möchten, ist die Angabe der Flur und Flurstücksnummer erforderlich. Sollte eine vorzunehmende Prüfung ergeben, dass ein Erwerb zweckmäßig oder zumindest erforderlich erscheint, erhalten Sie ein entsprechendes Kaufangebot. Ist ein Ankauf eher uninteressant, erhalten Sie in jedem Fall eine Absage.
Wenn eine Einigung über den Kaufpreis erzielt wurde, ist alsdann ein Beschluss der städtischen Gremien herbeizuführen. Liegt dieser vor, kann die Beurkundung des Kaufvertrages bei einem Notar erfolgen.
Vergabe von Baugrundstücken
Derzeit verfügt die Stadt Langen über keine Baugrundstücke, die verkauft oder im Wege des Erbbaurechts vergeben werden sollen. Steht ein Verkauf/eine Vergabe an, so wird dies in der örtlichen Presse (Langener Zeitung und Dreieich-Spiegel) sowie auf den Internetseiten der Stadt Langen veröffentlicht.
Verwaltung und Bewirtschaftung unbebauter Grundstücke
Zuständige Stelle
Stadt Langen - Der Magistrat
Rechtsamt
Südliche Ringstraße 80
63225 Langen
Telefon: 06103 203-606