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Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Der/Die Pfandleiher/in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.

Der/Die  Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet.

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist.

Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.

Verfahrensablauf

Die Erlau bnis für d en Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.

Voraussetzungen

Wenn Sie als Pfandleiher/in tätig werden wollen, müssen Sie besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen.

  • Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
  • Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
  • Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
  • Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.

Die Erlaubnis wird versagt, wenn:

  • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
  • Der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers (Kopie)
  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
  • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
    • Unternehmenssitz in Deutschland:
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
    • Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und ggf. juristische Person
    • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
    • Die Behörde kann Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten
    • Wohnsitz in Deutschland:
      • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
      • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
    • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland als Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten verfügen
  • Versicherungsnachweis
  • Grundriss der für den Gewerbebetrieb vorgesehenen Räume

Spezialisierung der zentralen Leistung (8998821/RL00000029) ( Langen (Hessen) )

Verwaltungsgebühr

300,00 EUR bis 1.400,00 EUR
Gültig ab:

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Gewerbeangelegenheiten

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Fachdienst 14 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
+49 6103 203 332
Telefon:
+49 6103 203 333
Fax:
+49 6103 203 747
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
kostenlose Besucherparkplätze, teilweise mit Parkscheibe sind vorhanden.
Art
Parkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
  • Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
  • Gaststättenbetrieb: Stellvertreter
  • Gaststättengewerbe anzeigen
  • Gaststättengewerbe: Vorübergehender Betrieb aus besonderem Anlass
  • Gewerbe abmelden
  • Gewerbe anmelden
  • Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
  • Gewerbe überwachungsbedürftig
  • Gewerbelegitimationskarte beantragen
  • Gewerberegister, Auskunft
  • Gewerbeummeldung
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
  • Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
  • Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
  • Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
  • Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
  • Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
  • Spielhallenerlaubnis
  • Straußwirtschaft anzeigen
  • Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
  • Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
  • Versteigerung, Anzeige

Kontakt

Stadt Langen - Der Magistrat
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Südliche Ringstraße 80
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Postfach: Postfach 16 40, 63206 Langen

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