Onlinedienste
Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.
Gefährliche Hunde
Leistungsbeschreibung
Alle Bundesländer haben Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen. Da die Gefahrenabwehr in die Kompetenz der Länder fällt, sind die Regelungen der Bundesländer unterschiedlich.
In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden
Ein Service des Landes Hessen
Ordnungsangelegenheiten
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 330
- Telefon:
- 06103 203 331
- Fax:
- 06103 203 747
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Ordnungsangelegenheiten
- Fax:
- +49 6103 203-747
- Telefon:
- +49 6103 203-331
- Telefon:
- +49 6103 203-330
- E-Mail:
- ordnung@langen.de
- Raum:
- 201, 202
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Anzeige von Feuerwerken
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
- Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
- Gefährliche Hunde
- Kampfmittelräumung
- Ladenöffnungszeiten
- Öffentliche Versammlung: anmelden
- Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke
- Sammlungen
- Schaustellung von Personen, Erlaubnis
- Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Tierheim betreiben
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Wohnungsaufsicht