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Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag Schaustellung von Personen

Rechtsgrundlage

§ 33 a GewO

Anträge / Formulare

Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Was sollte ich noch wissen?

An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Ein Service des Landes Hessen

Ordnungsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Ordnungsangelegenheiten
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 330
Telefon:
06103 203 331
Fax:
06103 203 747
Web:
https://www.langen.de
Mitarbeitende

Ordnungsangelegenheiten

Ordnungsangelegenheiten
Fax:
+49 6103 203-747
Telefon:
+49 6103 203-331
Telefon:
+49 6103 203-330
Raum:
201, 202
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Anzeige von Feuerwerken
  • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
  • Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
  • Gefährliche Hunde
  • Kampfmittelräumung
  • Ladenöffnungszeiten
  • Öffentliche Versammlung: anmelden
  • Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
  • Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke
  • Sammlungen
  • Schaustellung von Personen, Erlaubnis
  • Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
  • Tierheim betreiben
  • Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
  • Wohnungsaufsicht
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