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Kampfmittelräumung

Leistungsbeschreibung

Kampfmittel sind zur Kriegsführung oder ehemals zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Teile davon. Zu diesen Kampfmitteln gehören insbesondere Bomben, Minen, Raketen, Panzerfäuste, Artillerie-, Gewehr- und Handgranaten, militärische Patronenmunition sowie militärische Spreng- und Zündmittel, die aus der Zeit des Ersten (1914-18) und des Zweiten (1939-45) Weltkrieges stammen.

Da solche militärischen Kampfmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können sie über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben. Oftmals sind Kampfmittel als solche gar nicht mehr zu erkennen. Sie können verrostet oder mit Erde verkrustet sein.

Wenn Sie glauben, Kampfmittel gefunden zu haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Ordnungsbehörde, die Polizei oder den Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt (+49 6151 12-6511), unabhängig davon, ob Sie Kampfmittel auf Ihrem eigenen Grundstück oder auf öffentlich zugänglichen Plätzen, wie beispielsweise in Wäldern, finden. Kampfmittel dürfen niemals berührt, bewegt oder aufgenommen werden, sondern müssen unbedingt am Fundort liegen gelassen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegenen Polizeidienststelle.
 

Darüber hinaus sind die Führungs- und Lagedienste bzw. Einsatzzentralen der Polizeipräsidien im Land Hessen ständig besetzt und besitzen einen aktuellen Bereitschaftsplan des Kampfmittelräumdienstes.

Die Polizeipräsidien sind unter folgender Telefonnummer zu erreichen:

Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt 06151 – 969 3030

Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel 0561 – 910 3050

Polizeipräsidium Osthessen in Fulda 0661 – 105 2031 oder 2050

Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen 0641 – 7006 3310 oder 3390

Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden 0611 – 345 1310

Polizeipräsidium Frankfurt am Main 069 – 755 33 100

Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach 069 – 8098 2041

Ein Service des Landes Hessen

Ordnungsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Postanschrift Ordnungsangelegenheiten
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 330
Telefon:
06103 203 331
Fax:
06103 203 747
Web:
https://www.langen.de
Mitarbeitende

Ordnungsangelegenheiten

Ordnungsangelegenheiten
Fax:
+49 6103 203-747
Telefon:
+49 6103 203-331
Telefon:
+49 6103 203-330
Raum:
201, 202
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Anzeige von Feuerwerken
  • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
  • Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
  • Gefährliche Hunde
  • Kampfmittelräumung
  • Ladenöffnungszeiten
  • Öffentliche Versammlung: anmelden
  • Private Feuerwerke - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
  • Prostitution; Sperrgebiete/Sperrbezirke
  • Sammlungen
  • Schaustellung von Personen, Erlaubnis
  • Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
  • Tierheim betreiben
  • Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
  • Wohnungsaufsicht
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