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Rauchwarnmelder – Einbaupflicht

Leistungsbeschreibung

Sie können mit geringem Aufwand und Kosten viel zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Familie beitragen:

Gerade in den Nachtstunden kann es zu gefährlichen Brandausbrüchen in Wohnungen kommen, bei denen sich der Rauch innerhalb von Sekunden ausbreiten kann. Durch die Rauch- und Brandgase verlieren Schlafende bereits nach kurzer Zeit das Bewusstsein. Rauchwarnmelder verhindern keine Brände, sie können jedoch frühzeitig vor Rauchentwicklung in der Wohnung warnen und durch das laute Signal Schlafende wecken.

Eigentümer einer Wohnung oder eines Wohnhauses sind verpflichtet diese mit Rauchwarnmeldern auszustatten (siehe auch Fristen). Alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, müssen mindestens jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die batteriebetriebenen Geräte können problemlos selbst nachträglich in der Wohnung montiert werden und erfordern keinen großen Installationsaufwand. Batteriebetriebene Rauchwarnmelder sind kostengünstig im Fachhandel und in Baumärkten erhältlich. Die Rauchwarnmelder müssen eine CE-Kennzeichnung mit Bezug auf die DIN EN 14604 haben.

Für die Wartung und Prüfung der Geräte haben in der Regel die Mieter einer Wohnung zu sorgen, es sei denn, die Eigentümer einer Wohnung haben diese Verpflichtung übernommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

In Hessen besteht seit dem Jahr 2005 die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten. Ältere Wohnungen und Wohnhäuser müssen bis zum 31.12.2014 nachgerüstet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Für Auskünfte stehen Ihnen die örtlichen Feuerwehren und Brandschutzdienststellen sowie die unteren Bauaufsichtsbehörden zur Verfügung.

Ein Service des Landes Hessen

Brand- und Zivilschutz

Öffnungszeiten

Nach Terminvereinbarung

 

Adressen
Anschrift
Besucheradresse Brand- und Zivilschutz
Darmstädter Straße 66
63225Langen
Kontakt
Fax:
+49 6103 54203
Telefon:
+49 6103 9028 0
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Zuständigkeiten
  • Brandschutz
  • Freiwillige Feuerwehr – Mitglied werden
  • Gefährliche Güter: Transport
  • Jugendfeuerwehr – Mitglied werden
  • Kinderfeuerwehr – Mitglied werden
  • Rauchwarnmelder – Einbaupflicht
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