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Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)

Leistungsbeschreibung

Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten die Hessische Bauordnung sowie das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung verschiedene Vorschriften, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen.

Hierzu zählen z. B. die Festsetzung eines Bebauungsplans über die zulässige bauliche Nutzung durch Ausweisung von Baugebieten sowie die bauordnungsrechtlichen Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.

Neben diesem öffentlich-rechtlichen Aspekt gibt es noch das Hessische Nachbarrechtsgesetz, das dem Zivilrecht zugeordnet ist. Die Bauaufsichtsbehörden sind nicht befugt, zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen oder hierzu Rechtsauskünfte zu erteilen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um konkrete Rechtsauskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Dies kann sein:

  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
  • notarieller Kaufvertrag
  • Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis des Katasterkartenwerkes

Hinweis: Mieter haben in der Regel kein berechtigtes Interesse

Was sollte ich noch wissen?

Der richtige Ansprechpartner ist die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung, Kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte). Die jeweilige Stadtverwaltung hat i. d. R. auch eine Zweitausfertigung der Baugenehmigung.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung

Öffnungszeiten

Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 13:30 - 16 Uhr

Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Telefon:
06103 203 0
Fax:
06103 26302
Web:
https://www.langen.de
Mitarbeitende

Bauberatung

Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung
Telefon:
+49 6103 203-621
Telefon:
+49 6103 203-622
Fax:
+49 6103 203-714
Raum:
336, 337
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Bauberatung
  • Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
  • Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen
  • Liegenschaftskarte - Auszug
  • Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)
  • Nutzungsänderung von Gebäuden
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