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Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten die Hessische Bauordnung sowie das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung verschiedene Vorschriften, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. die Festsetzung eines Bebauungsplans über die zulässige bauliche Nutzung durch Ausweisung von Baugebieten sowie die bauordnungsrechtlichen Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.
Neben diesem öffentlich-rechtlichen Aspekt gibt es noch das Hessische Nachbarrechtsgesetz, das dem Zivilrecht zugeordnet ist. Die Bauaufsichtsbehörden sind nicht befugt, zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen oder hierzu Rechtsauskünfte zu erteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um konkrete Rechtsauskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Dies kann sein:
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug)
- notarieller Kaufvertrag
- Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis des Katasterkartenwerkes
Hinweis: Mieter haben in der Regel kein berechtigtes Interesse
Was sollte ich noch wissen?
Der richtige Ansprechpartner ist die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung, Kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte). Die jeweilige Stadtverwaltung hat i. d. R. auch eine Zweitausfertigung der Baugenehmigung.
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Bauberatung
Öffnungszeiten
Dienstags von 8 - 12 Uhr und von 13:30 - 16 Uhr
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Bauberatung
- Telefon:
- +49 6103 203-621
- Telefon:
- +49 6103 203-622
- Fax:
- +49 6103 203-714
- Raum:
- 336, 337
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Bauberatung
- Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
- Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen
- Liegenschaftskarte - Auszug
- Nachbarschaftsangelegenheiten (Baurecht)
- Nutzungsänderung von Gebäuden