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Wahlhelfer
Leistungsbeschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Rechtsgrundlage
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) – - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Was sollte ich noch wissen?
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ein Service des Landes Hessen
Wahlamt
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 772
- Fax:
- 06103 203 49772
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Ausschluss von Europawahl
- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
- Europawahl Durchführung
- Europawahl Feststellung des Wahlergebnisses
- Wählbare Personen zur Europawahl
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Wahlbenachrichtigung
- Wahlen
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrer
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen
- Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern
- Wahlhelfer
- Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
- Wahlschein beantragen