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Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
• Lebenspartnerschaftsurkunde
• Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
• neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
• als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
-
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt.
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
• Sie sind mindestens 16 Jahre alt
• Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
• Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
• Sie sind ein Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
•
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
• Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
• bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
• für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist
Rechtsbehelf
Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Das Standesamt,
- vor dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder
- das eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
Ein Service des Landes Hessen
Standesamt
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende
Standesamt
- Telefon:
- +49 6103 203-371
- Telefon:
- +49 6103 203-372
- Telefon:
- +49 6103 203-373
- Telefon:
- +49 6103 203-374
- Fax:
- +49 6103 203-722
- E-Mail:
- Standesamt@Langen.de
- Raum:
- 34, 35, 36
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Abstammungsurkunde
- Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
- Anonyme Geburt
- Anzeige einer Hausgeburt
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
- Bestattung
- Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde beantragen
- Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
- Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburten, Geburtsanmeldung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
- Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
- Geburtsurkunde; Ausstellung
- Heirat anmelden
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Leichenpass
- Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
- Namensänderung
- Namensrecht
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbeurkunde Ausstellung
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Vaterschaftsanerkennung