Onlinedienste
Leider sind für die aktuelle Auswahl keine Onlinedienste verfügbar.
Sterbefall anzeigen
Leistungsbeschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Was sollte ich noch wissen?
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ein Service des Landes Hessen
Standesamt
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende
Standesamt
- Telefon:
- +49 6103 203-371
- Telefon:
- +49 6103 203-372
- Telefon:
- +49 6103 203-373
- Telefon:
- +49 6103 203-374
- Fax:
- +49 6103 203-722
- E-Mail:
- Standesamt@Langen.de
- Raum:
- 34, 35, 36
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Abstammungsurkunde
- Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
- Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
- Anonyme Geburt
- Anzeige einer Hausgeburt
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
- Bestattung
- Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
- Eheschließung Vollzug
- Eheurkunde beantragen
- Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
- Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburten, Geburtsanmeldung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
- Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
- Geburtsurkunde; Ausstellung
- Heirat anmelden
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Leichenpass
- Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
- Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
- Namensänderung
- Namensrecht
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland Beurkundung
- Sterbeurkunde Ausstellung
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Vaterschaftsanerkennung