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Anonyme Geburt

Leistungsbeschreibung

Es gibt immer wieder Fälle, in denen Frauen sich selbst oder ihrer Umwelt eine Schwangerschaft aus einer Notlage heraus nicht eingestehen. Oder sie wollen aus Furcht vor einer möglichen Aufdeckung der Schwangerschaft keine Hilfe in Anspruch nehmen. Gründe hierfür können sein, dass minderjährige Frauen Angst vor ihren Eltern oder massiver Gewalt ihres Partners haben, Frauen illegal in Deutschland leben, Frauen obdachlos sind, Frauen durch extreme kulturelle oder weltanschauliche Zwänge unter Druck gesetzt werden oder sich in einer für ausweglos erscheinenden Notsituation befinden. Die anonyme Abgabe eines Kindes stellt für jede Mutter eine schwer wiegende Entscheidung dar, die nur in einer völlig aussichtslosen Situation erwogen wird.

Um Kurzschlussreaktionen wie etwa einer Aussetzung oder einer Tötung des Kindes vorzubeugen, wurden an mehreren Orten so genannte "Babyklappen" oder die Möglichkeit einer anonymen Geburt eingerichtet. Grundsatz ist dabei immer eine absolute Anonymität und Vertraulichkeit.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen bekommen Sie über eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder unter www.schwanger-info.de.

Darüber hinaus existiert ein kostenfreies Notruftelefon für Schwangere und Mütter mit Neugeborenen in Not, das bundesweit kostenlos rund um die Uhr unter der Nummer

 0800-456 0 789

erreichbar ist.

Es gibt eine Reihe von Stellen, die bereits im Vorfeld der Geburt helfen können. Insbesondere die landesweit flächendeckend eingerichteten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten im Notfall umgehende kostenfreie Beratung, Unterstützung und informieren über materielle und psychische Hilfen. Sie garantieren Anonymität und können daher ohne Bedenken aufgesucht werden. Auch die einzelnen Babyklappenbetreiber halten selbst Beratungs- und Hilfeangebote vor, da sie die Nutzung der Babyklappe als letzte Möglichkeit sehen, ein Kind in sichere Obhut zu geben.

Ein Service des Landes Hessen

Standesamt

Öffnungszeiten

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Adressen
Anschrift
Postanschrift Standesamt
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
Mitarbeitende

Standesamt

Standesamt
Telefon:
+49 6103 203-371
Telefon:
+49 6103 203-372
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+49 6103 203-373
Telefon:
+49 6103 203-374
Fax:
+49 6103 203-722
Raum:
34, 35, 36
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
662 Rathaus
Bus:
OF-73 Zimmerstraße
Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Abstammungsurkunde
  • Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung beantragen
  • Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
  • Anonyme Geburt
  • Anzeige einer Hausgeburt
  • Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung
  • Bestattung
  • Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
  • Eheschließung Vollzug
  • Eheurkunde beantragen
  • Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
  • Familienbuch
  • Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
  • Förderung von Familien mit Mehrlingskindern (ab Drillingen) - Ehrenpatenschaft durch den Hessischen Ministerpräsidenten
  • Geburt im Ausland beurkunden lassen
  • Geburten, Geburtsanmeldung
  • Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
  • Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
  • Geburtsurkunde; Ausstellung
  • Heirat anmelden
  • Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
  • Leichenpass
  • Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
  • Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
  • Namensänderung
  • Namensrecht
  • Sterbefall anzeigen
  • Sterbefall im Ausland Beurkundung
  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
  • Vaterschaftsanerkennung
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