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Kraftfahrzeugsteuer bezahlen

Leistungsbeschreibung

Wenn für Sie als Privatperson oder für ein Unternehmen ein Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel ab dem Tag der Zulassung für dieses Fahrzeug Kraftfahrzeugsteuern zahlen.

Für folgende Fahrzeuge gilt eine Kraftfahrzeugsteuerpflicht:

  • Personenkraftwagen,
  • Krafträder (Motorräder),
  • Wohnmobile,
  • Kraftfahrzeuganhänger,
  • Nutzfahrzeuge, beispielsweise
    • Lastkraftwagen,
    • Zugmaschinen,
    • Busse;
  • Leichtfahrzeuge (3-rädrige und leichte 4-rädrige Krafträder), beispielsweise
    • Quads,
    • Buggys,
    • Trikes.

Die Höhe der Steuer, die Sie bezahlen müssen, hängt von verschiedenen Kriterien ab, darunter:

  • die Art des Fahrzeugs,
  • das Erstzulassungsdatum,
  • die Antriebsart, also der Motor Ihres Fahrzeugs,
  • Hubraum in cm³, also das Hubvolumen des Motors,
  • Kohlenstoffdioxid-Prüfwert, also der CO2Prüfwert in g/km,
  • ob das Fahrzeug ein Saisonkennzeichen hat,
  • bei Nutzfahrzeugen, Wohnmobilen und Kraftfahrzeuganhängern das Gewicht des Fahrzeugs;

Für Oldtimerkennzeichen und rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung zahlen Sie eine feste pauschale Jahressteuer, die für Krafträder (Motorräder) niedriger ist als für Kraftfahrzeuge und Anhänger.

Sie können die voraussichtliche Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug mit dem Kraftfahrzeug-Steuer-Rechner des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) berechnen.

Als Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind Sie der Steuerschuldner und müssen die Kraftfahrzeugsteuer bezahlen. Wenn Sie die Kraftfahrzeugsteuer beispielsweise wegen fehlender Kontodeckung nicht bezahlen, ergreift das Hauptzollamt Maßnahmen, um das Geld von Ihnen zu erhalten. Dazu gehören auch Vollstreckungsmaßnahmen.

Unter bestimmten Umständen müssen Sie weniger oder gar keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Dies gilt beispielsweise für

  • Menschen mit Schwerbehinderung,
  • ausländische Fahrzeuge,
  • reine Elektrofahrzeuge sowie
  • Pkw, die besonders wenige Emissionen ausstoßen.

Folgende Änderungen müssen Sie direkt der Zulassungsstelle mitteilen:

  • Änderungen der Daten der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
  • Technische Veränderungen an Ihrem Fahrzeug

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden, müssen Sie gleichzeitig auch das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat abgeben. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie können das Formular ″SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer″ auf der Internetseite des Zolls unter www.zoll.de online ausfüllen und bereits ausgedruckt und unterschrieben bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs der Zulassungsstelle vorlegen.
  • Sie können das Formular auch vor Ort bei der Zulassungsstelle erhalten, ausfüllen und unterschreiben.
  • Damit geben Sie Ihr Einverständnis ab, dass die Kraftfahrzeugsteuer von Ihrem Konto abgebucht wird.
  • Nach der Zulassung Ihres Fahrzeugs übermittelt Ihre Zulassungsbehörde alle erforderlichen Daten und das SEPA-Lastschriftmandat an das zuständige Hauptzollamt.
  • Auf der Grundlage dieser Daten wird Ihr Kraftfahrzeugsteuerbescheid erstellt.
  • Ihr Steuerbescheid wird Ihnen per Post übersandt.
  • Sofern Sie dem zugestimmt haben, können Sie den Bescheid auch online  im Zoll-Portal abrufen.
  • In Ihrem Kraftfahrzeugsteuerbescheid finden Sie unter ″Festsetzung″ die Höhe des Steuerbetrags.
  • Im Bereich ″Zahlungsaufforderung″  wird angegeben:
    • die Höhe des Betrags,
    • der Tag, an dem der Betrag von Ihrem angegebenen Konto abgebucht wird.
  • Dieser Betrag wird in den Folgejahren zum gleichen Datum von dem angegebenen Konto abgebucht.
  • Sie erhalten in der Regel keinen weiteren Steuerbescheid und keine erneute Zahlungsaufforderung.
  • Sie zahlen die Kraftfahrzeugsteuer in der Regel jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus.
  • Ab einer Jahressteuer von mehr als 500,00 EUR können Sie die Steuer auch aufgeteilt in kürzere Zeiträume zahlen.
  • Bei Fragen zu Ihrem Steuerbescheid wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Steuerbescheid angegebene Dienststelle.

Wenn Sie das SEPA-Lastschriftmandat für ein bereits zugelassenes Fahrzeug ändern wollen, können Sie das auch online im Zoll-Portal:

  • Gehen Sie auf die Internetseite www.zoll-portal.de.
  • Vor der ersten Nutzung des Zoll-Portals müssen Sie sich registrieren.
    • Als Privatperson legen Sie ein Bürgerkonto mit ihrem ELSTER-Konto, Personalausweis oder BundID an.
    • Als Unternehmen legen Sie ein Geschäftskonto mit Ihrem ELSTER-Konto an oder fügen ein Benutzerkonto einem bestehenden Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal hinzu.
  • Sie benötigen dazu:
    • Ihren Kraftfahrzeugsteuerbescheid und
    • Ihre Halterdaten
  • Wenn Sie bereits ein Konto im Zoll-Portal angelegt haben, melden Sie sich mit ELSTER oder Ihrem Personalausweis an.
  •  
  • Wählen Sie unter ″Dienstleistungen″ ″Kraftfahrzeugsteuer″ aus.
  • Unter der Rubrik ″Bankdaten verwalten″ können Sie nun ein neues SEPA-Mandat erteilen, das bestehende Mandat ändern oder ihr SEPA-Mandat reaktivieren.

Wenn Sie eine Änderung des SEPA-Lastschriftmandats per Post, Fax oder De-Mail einreichen wollen:

  • Verfassen Sie ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben:
    • Kennzeichen Ihres Fahrzeugs,
    • Mandatsreferenznummer aus Ihrem Kfz-Steuerbescheid,
    • IBAN der zahlenden Person;
  • Das Schreiben muss von der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber unterschrieben werden.
  • Senden Sie das Schreiben an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Wenn Sie eine neue Kontoinhaberin oder einen neuen Kontoinhaber per Post, Fax oder De-Mail mitteilen wollen:

  • Laden Sie das Formular ″SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer″ auf der Internetseite des Zolls herunter und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das Formular aus.
  • Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber muss das Formular unterschreiben.
  • Senden Sie das Formular an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug, für das Sie Kraftfahrzeugsteuer zahlen müssen, wurde in Deutschland zugelassen.
  • Sie sind nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
  • Sie sind mit der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen für ein anderes Fahrzeug nicht im Rückstand.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats (Formular 032021)

Welche Gebühren fallen an?

Abgabe

kostenfrei
Für die Erhebung fallen für Sie in der Regel keine Kosten an. Versäumen Sie jedoch die termingerechte Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer, führt dies zu Mahnungen und Säumniszuschlägen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Sie müssen die Kraftfahrzeugsteuer spätestens bis zu dem Tag der Fälligkeit bezahlen, der in Ihrem Kraftfahrzeugsteuerbescheid angegeben ist.
  • Sie müssen so lange Kraftfahrzeugsteuer zahlen, wie Ihr Fahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat.
  • Sobald Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde abmelden oder ummelden, müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer mehr zahlen.

Bearbeitungsdauer

Ihren Steuerbescheid erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach der Zulassung Ihres Fahrzeuges.

Rechtsbehelf

  • Einspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen können, finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.
  • Die Einlegung eines Einspruchs ist auch online im ZollPortal möglich.
  • Klage vor dem Finanzgericht, in der Regel nach dem Einspruchsverfahren.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Ein Service des Landes Hessen

Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro

Öffnungszeiten
Adressen
Anschrift
Postanschrift Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
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06103 203 770
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Parkplätze
Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Art
Behindertenparkplatz
Gebührenpflichtig
nein
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja
Zuständigkeiten
  • Änderung der Hauptwohnung
  • Anhänger Kraftahrzeug Zulassung
  • Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
  • Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
  • Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
  • Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
  • Befreiung von der Ausweispflicht
  • Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
  • Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
  • Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
  • Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
  • Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
  • Bürgerberatung (Bürgerservice)
  • Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
  • Einfache Melderegisterauskunft
  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
  • Elektronischen Identitätsnachweis aktivieren
  • Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
  • Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
  • Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
  • Erstuntersuchung von Jugendlichen beantragen
  • Erweiterte Melderegisterauskunft
  • Fischereischein ausstellen oder verlängern lassen
  • Fundsachen
  • Führungszeugnis beantragen
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Kfz-Kennzeichen: Abstempelung
  • Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: Kurzzeitkennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)
  • Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen - verlängern
  • Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: ersetzen
  • Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
  • Kfz-Kennzeichen: ungestempelt
  • Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht
  • Kfz-Zulassung: Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
  • Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land
  • Kfz-Zulassung: Gebrauchtfahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
  • Kfz-Zulassung: Minderjährige als Fahrzeughalter
  • Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem EU-Land
  • Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land
  • Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb
  • Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz
  • Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen
  • Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
  • Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
  • Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen
  • Kfz: Feinstaubplakette
  • Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung - Fahrzeugdaten ändern (technische Änderung)
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung - Halterdaten (Name/Adresse) ändern
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Verlust
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nach Verlust
  • Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
  • Kinderreisepass Ausstellung erstmalig
  • Kinderreisepass Ausstellung
  • Kinderreisepass Verlängerung
  • Kircheneintritt/Kirchenaustritt
  • Kraftfahrzeugkennzeichen Reservierung Wunschkennzeichen
  • Kraftfahrzeugsteuer bezahlen
  • Kurzzeitkennzeichen beantragen
  • Landwirtschaft: Wildschäden
  • Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
  • Meldebescheinigung
  • Meldebestätigung Ausstellung
  • Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre
  • Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
  • Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
  • Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft Erteilung
  • Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
  • Mobiler Bürgerservice
  • Nebenwohnung abmelden
  • Personalausweis - Adresse ändern
  • Personalausweis Änderung
  • Personalausweis Ausgabe
  • Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
  • Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
  • Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • Personalausweis Informationserteilung
  • Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
  • Personalausweis Meldung wegen Fund
  • Personalausweis Meldung wegen Verlust
  • Personalausweis Meldung
  • Personalausweis beantragen
  • Personalausweis, vorläufiger
  • Personalausweis: Status der Beantragung - Auskunft
  • Personalausweis: Verlustanzeige
  • Reisepass Ausstellung für Vielreisende
  • Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
  • Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
  • Reisepass beantragen
  • Reisepass, vorläufiger
  • Reisepass: Kind mit eintragen
  • Reisepass: Status der Beantragung - Auskunft
  • Reisepass: Verlustanzeige
  • Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)
  • Saisonkennzeichen beantragen
  • Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
  • Wählbarkeitsbescheinigung
  • Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
  • Wechselkennzeichen beantragen
  • Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen
  • Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
  • Wohnsitz Änderung
  • Wohnung - Anmeldung als Hauptwohnung
  • Wohnung Abmeldung
  • Wohnung Anmeldung
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Zweitwohnung / Nebenwohnung
  • eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
  • elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
  • elektronischer Identitätsnachweis Entsperrung
  • elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
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