Internationaler Frauentag am 8. März
Das Frauenbüro bilanziert die Entwicklung von Frauenrechten
Am 8. März ist der Internationale Frauentag, auch bekannt als Weltfrauentag. Entstanden ist der Tag aus dem Kampf für Gleichberechtigung. Heute wird der Tag zur Würdigung dieser Errungenschaften von Frauen genutzt, aber auch, um auf weiterbestehende Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen und Diskriminierungen aufmerksam zu machen. So bestehen Ungleichleiten beispielsweise weiterhin bei Einkommen, politischer Repräsentation, Karrierechancen und unbezahlten Sorgearbeiten.
Sabine Nadler vom Langener Frauenbüro schaut zurück auf das, was schon erreicht ist und zieht Bilanz: Das Frauenwahlrecht hat 2019 sein 100-jähriges Jubiläum gefeiert. Am 19. Januar 1919 fanden Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt und Frauen konnten zum ersten Mal in Deutschland wählen und gewählt werden. 1958 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft. Nun hatte der Mann zumindest nicht mehr in allen Eheangelegenheiten das letzte Wort. Bis dahin verwaltete er das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermögen, die daraus erwachsenden Zinsen und das Gehalt, das seine Frau verdiente. Ab 1958 waren Frauen berechtigt, ein eigenes Konto eröffnen und damit über ihr eigenes Geld zu entscheiden.
In der DDR wurde 1950 das „Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau“ verabschiedet. Frauen wurden fünf Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes von der Arbeit freigestellt und bekamen Leistungen in voller Höhe ihres Lohnes. Das Gesetz hielt auch den Ausbau der staatlichen Kinderbetreuung und die Förderung der berufstätigen Frau fest. Ab 1958 bekamen stillende Mütter zusätzlich sechs Monate lang ein Stillgeld von zehn Mark. Mitte der 1970er-Jahre wurden weitere Vergünstigungen für Mütter beschlossen, darunter das bezahlte Babyjahr. Im Westen Deutschlands gab es seit 1952 das „Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter“. Seitdem durften Frauen sechs Wochen vor und nach der Geburt bei vollem Gehalt zu Hause bleiben und waren von schwerer körperliche Arbeit sowie Nacht- und Akkordarbeit befreit. Bis vier Monate nach der Geburt durfte den Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden. Dieses Gesetz bildet bis heute die Grundlage für den Mutterschutz. Aktuell gilt für werdende Mütter sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt ein absolutes Beschäftigungsverbot bei vollem Lohnausgleich. Im Fall von Früh- und Mehrlingsgeburten müssen Mütter sogar mindestens zwölf Wochen nach der Geburt zu Hause bleiben.
Bis 1958 konnte ein Ehemann das Dienstverhältnis seiner Frau entscheiden – das heißt, es lag bei ihm, ob sie arbeiten durfte und wenn er seine Meinung ändern sollte, konnte er auch jederzeit das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen. Auch das änderte sich mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1958. Aber: Noch bis 1977 durfte eine Frau in Westdeutschland nur dann berufstätig sein, wenn das „mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war. Aufgaben im Haushalt und in der Kindererziehung waren also klar der Frau zugeordnet. Erst 1977 trat das erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts in Kraft. Demzufolge gab es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr. Seitdem wird im Falle einer Scheidung nicht mehr nach Schuld gesucht, sondern es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Das heißt, der Ehepartner, der nach der Scheidung nicht mehr für sich selbst sorgen kann, hat Anspruch auf Unterhalt des Ex-Partners.
Bereits im 19. Jahrhundert erhielten Frauen für vergleichbare Arbeit meist weniger Geld als Männer. 1980 sorgte ein Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz dafür, dass Frauen zumindest laut Gesetz das gleiche Gehalt für die gleiche Arbeit bekommen müssen. „Leider sieht das in der Praxis bis heute anders aus. Wie ist das trotz gesetzlicher Verankerung möglich? Oft wird spekuliert, dass Frauen sich in Gehaltsverhandlungen einfach nicht so viel trauen – oder gar nicht wissen, was sie verlangen könnte. Das Anfang 2018 verabschiedete Entgelttransparenzgesetz sollte dem entgegenwirken. Bis zur tatsächlichen Gehaltsgleichheit steht uns aber noch ein langer Weg bevor“, meint Sabine Nadler.
1994 wurde schließlich das Zweite Gleichberechtigungsgesetz beschlossen. Darin war unter anderem festgehalten, dass Stellenausschreibungen sich sowohl an Männer als auch an Frauen richten müssen. Man musste ab diesem Zeitpunkt also deutlich machen, dass beide Geschlechter gemeint sind, zum Beispiel durch den Zusatz „(m/w)“. Das Gesetz verschärft außerdem das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts im Arbeitsleben, soll Beschäftigte vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützen und generell die Vereinbarkeit und Familie und Beruf fördern, insbesondere bei Frauen.
Sabine Nadler resümiert: „In den letzten 100 Jahren hat sich also einiges getan, was die Rechte von Frauen im Arbeitsleben angeht. Aber natürlich gibt es immer noch viel Raum nach oben: Denn immer noch verdienen Frauen im Durchschnitt deutlich weniger Geld als Männer, der Anteil an Frauen in Führungspositionen ist weiterhin gering und ein Kind zu bekommen, bewirkt bei Frauen immer noch häufig einen deutlichen Knick in der Karriere.“
Der diesjährige Internationale Frauentag steht unter dem Motto „Machen, was nötig ist: Gleichstellung jetzt!“, denn laut des Berichts von UN Women Deutschland e.V. (2022) wird es noch mehr als 280 Jahre dauern, bis Frauen weltweit eine rechtliche Gleichstellung ohne diskriminierende Gesetze erreicht haben. Aus diesem Grund appelliert Sabine Nadler an alle: „Nutzen Sie Ihre Stimme, am Internationalen Frauentag und jedem anderen Tag, und setzen Sie sich für die Rechte von Frauen weltweit ein.“