Für weitgehenden Erhalt der Altstadt

Neue Satzung soll besseren Schutz für historische Gebäude bieten

Langens historischer Kern ist innerhalb der ehemaligen mittelalterlichen Ortsbefestigung bis heute weitgehend erhalten. Dies zu bewahren ist Ziel der Stadt Langen. Aus diesem Grund möchte der Magistrat nun flankierend zur 1980 erlassenen Altstadtsatzung ein weiteres Regelwerk einführen: eine „Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen für das Gebiet der Altstadt Langen“. Den Aufstellungsbeschluss dazu soll die Stadtverordnetenversammlung in ihrer nächsten Sitzung fassen.

Die Altstadt mit ihren zahlreichen Fachwerkhäusern aus dem 17. und 18. Jahrhundert sowie Bauwerken späterer Stilepochen ist mit Ausnahme weniger Eingriffe in ihrem maßstäblichen Stadtgefüge erhalten geblieben. Sie stellt ein zusammenhängendes städtebauliches Ensemble dar, das durch seine architektonische und geschichtliche Vielfalt jene unverwechselbare und lebendige Stadtgestalt ergibt, mit der sich die Bürger identifizieren. Zahlreiche Einzeldenkmäler und zwei Gesamtanlagen prägen die Altstadt. „Über die Denkmäler hinaus ist die Erhaltung und Pflege des alten Stadtbildes daher eine besondere Verpflichtung der Stadt und ihrer Bürger“, sagt Bürgermeister Jan Werner.

In jüngster Zeit hat sich allerdings gezeigt, dass die Altstadtsatzung allein dazu nicht ausreicht. Die seither erfolgte und abgeschlossene Erfassung der Denkmale durch die untere Denkmalbehörde des Landkreises Offenbach lässt Lücken im historischen Kern. So haben auch einige prägende Fachwerkgebäude keine Aufnahme in den Denkmalschutz erfahren.

Mit der neuen Satzung möchte der Magistrat erreichen, dass bei Bauanträgen die Erhaltung eines Gebäudes mit seinen vorhandenen Gestaltungsqualitäten besonders in den Fokus rückt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wird eine aktuelle architektonische Bestandsaufnahme erfolgen. Bis die Satzung aufgestellt ist, kann die Stadt Bau- sowie Abrissanträge zurückstellen.

Der Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr hat den Aufstellungsbeschluss bereits einstimmig befürwortet. Die endgültige Entscheidung fällt in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 11. Juli, 20 Uhr, im Saal des Rathauses.

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