Prävention wichtiger als Einnahmen
Magistrat möchte Steuersatz auf Spielapparate weiter erhöhen
Es ist eine Steuer, bei der nicht die Einnahmen für die Stadt im Vordergrund stehen, sondern die Suchtprävention: Die Steuer auf Spielapparate verfolgt in erster Linie den Lenkungszweck, die Spielsucht einzudämmen. Da die Spielaktivitäten in Langens Gaststätten allerdings nach vorliegenden Zahlen in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen haben, empfiehlt der Magistrat nun eine weitere Erhöhung des Steuersatzes. „Unser Ziel ist es, die weitere Ausbreitung von Spielhallen und das Aufstellen von Spielapparaten möglichst unattraktiv zu machen“, sagt Bürgermeister Jan Werner. „Damit möchten wir erreichen, dass die Zahl der Spielsüchtigen möglichst gesenkt wird, zumindest aber nicht weiter ansteigt.“
Seit einer Novellierung der Satzung im Jahr 2015 ist in Langen die sogenannte Bruttokasse Grundlage für die Besteuerung. Dabei werden die Gewinne der Spieler von den Einnahmen in den Apparaten abgezogen. Der Rest wird besteuert. Gestartet war die Steuer mit einem Satz von 15 Prozent. 2017 folgte die Erhöhung auf 17, 2019 auf 20 Prozent. Dabei folgte die Stadt den jeweiligen Empfehlungen des Hessischen Städtetags zu den Höchstbeträgen.
Hatte sich die Zahl der Spielautomaten zwischen 2015 und 2019 um rund 25 Prozent erhöht, sank sie im letzten Quartal 2019 (unter anderem bedingt durch die Schließung einer Spielhalle) wieder auf insgesamt 76. Seitdem ist sie ungefähr gleichgeblieben. Aktuell gibt es in drei Spielhallen 38 Geräte, in 20 Gaststätten 40 Geräte (Stand 30. September 2023). Stark gestiegen sind allerdings die Aktivitäten an diesen Apparaten besonders in den Gaststätten: Die Bruttokasse hat sich bei den dort aufgestellten Geräten bei gleichbleibendem Steuersatz zwischen 2019 und 2022 fast verdoppelt, von gut 731.000 Euro auf rund 1,35 Millionen. In den Spielhallen gab es zwar einen deutlichen Corona-Knick zu verzeichnen, aber auch dort lag die Bruttokasse im Jahr 2022 mit gut 1,2 Millionen wieder fast auf dem Niveau von 2019.
Dies zeigt, dass die bisherigen Steuererhöhungen keine erdrosselnde Wirkung oder ein Absterben der Branche bewirkt haben, was nach Aussage des Hessischen Städtetags gegen eine weitere Anhebung sprechen würde. Vielmehr ist aus Sicht des Magistrats aufgrund der Ausweitung der Spielaktivitäten eine Erhöhung des Steuersatzes sinnvoll. Er schlägt deshalb eine Anhebung zum 1. Juli auf 22 Prozent vor sowie zwei Jahre später eine weitere Erhöhung in noch festzulegender Höhe. Dass ein Satz von 22 Prozent nicht überhöht ist, wurde bereits in mehreren Verwaltungsgerichtsurteilen bestätigt.
Sollte sich die Spielaktivität in Langen nach der geplanten Erhöhung Anfang Juli auf gleichbleibendem Niveau bewegen, rechnet die Stadt für das laufende Jahr mit Mehreinnahmen von gut 25.000 Euro. 2025 würden dann statt bislang 400.000 voraussichtlich rund 450.000 Euro eingenommen.
Über den Magistratsvorschlag zur Erhöhung der Steuer auf Spielapparate berät der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Februar, 20 Uhr. Die finale Abstimmung ist dann für die Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 29. Februar, vorgesehen.