Wichtige Fristen für die Bundestagswahl
Ausgabe von Wahlscheinen frühestens ab 28. Januar möglich
Am Montag, 13. Januar, wird das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt können hier die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Die Wahlscheine hingegen können wegen der geänderten Fristen aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl erst frühestens ab Dienstag, 28. Januar, ausgegeben werden.
Grund dafür ist, dass die Wahlausschüsse, die die Kreiswahlvorschläge und die Landeslisten zulassen beziehungsweise zurückweisen, erst am Freitag, 24. Januar, tagen. Erst wenn keine Beschwerden gegen deren Entscheidung eingereicht wurden und wenn dieses Votum rechtskräftig ist, können die Stimmzettel gedruckt werden. Daher muss damit gerechnet werden, dass erst Anfang Februar die Stimmzettel vorliegen und erst dann die Briefwahlunterlagen vom städtischen Wahlamt verschickt werden können.
Dies bedeutet, dass eine Beantragung von Briefwahlunterlagen zwar bereits möglich ist, die Ausgabe oder der Versand der Unterlagen aber erst Anfang Februar erfolgen kann. Da die Zeit zum Wahltermin dann ziemlich kurz ist, sollten die Wahlberechtigten die Postlaufzeiten beachten. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Wahlamt eingegangen sein, damit diese bei der Wahl berücksichtigt werden können. Daher ist es sinnvoll, die Briefwahlunterlagen direkt am Rathaus in die dortigen Briefkästen einzuwerfen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in Hessen für alle Gemeinden zentral verschickt. Daher kann derzeit noch nicht genau gesagt werden, wann diese in Langen verteilt werden. Die Post hat aber den Auftrag, diese bis spätestens 1. Februar zuzustellen.
Für telefonische Rückfragen steht das Wahlamt der Stadt Langen unter der Rufnummer 06103 203-772 zur Verfügung.