Erhalt des Straßenbildes schreitet voran

Magistrat legt Konzept für Bebauungsplan Lerchgasse vor

Das bis heute weitgehend erhaltene Straßenbild aus der ersten Stadterweiterung Langens zu erhalten ist erklärtes Ziel von Politik und Verwaltung. Aus diesem Grund hatte die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Lerchgasse/Leukertsweg beschlossen. Nun legt der Magistrat ein Konzept als Vorentwurf vor, das im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit erörtert werden soll.

Die Lerchgasse, bebaut während der ersten Stadterweiterung zwischen 1821 und 1888, ist noch weitgehend in seinen städtebaulichen Merkmalen und Proportionen erhalten. Giebelständige, ein- bis zweigeschossige Häuser in einseitiger Grenzbebauung mit Satteldach prägen den Straßenzug. Aufgelockert wird die hohe bauliche Dichte entlang der Straße durch teilweise großzügige rückwärtige Grünbereiche und Gärten.

Doch gab es in jüngerer Zeit vermehrt Anfragen für Bauvorhaben, die nach Ansicht des Magistrats hinsichtlich der geplanten Nutzungsdichte  (also der Zahl der Wohneinheiten), der Gestaltung und den Proportionen den Charakter des Straßenzugs nachhaltig verändern würden. Da es aber bislang keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, käme Paragraf 34 Baugesetzbuch zum Einsatz. Demnach muss sich das Vorhaben „in die nähere Umgebung einfügen“, was reichlich Interpretationsspielraum lässt und es der Stadt schwermacht, auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 57a „Erste historische Stadterweiterung – Bereich Lerchgasse/Leukertsweg“ ist deshalb die planerische Sicherung des Straßenbildes sowie die Entwicklung eines Rahmens für zukünftige Bauvorhaben. Eine mögliche Nachverdichtung oder Ersatzbebauung soll städtebaulich vertretbar gestaltet und unter Berücksichtigung des Bestandes angemessen dimensioniert werden.

Im Rahmen der Entwicklung des Konzepts zum Vorentwurf wurde der Geltungsbereich um einige Grundstücke in Richtung Darmstädter Straße erweitert. Das Konzept ist nun als Grundlage für die Information der Öffentlichkeit gedacht. In diesem ersten Schritt sollen die Eckpunkte beschrieben werden, die zur Erhaltung des historischen Straßenbildes mit seinen noch zu erkennenden Parzellenstrukturen und der Bebauungsdichte geplant sind. Damit verbunden ist auch eine Begrenzung der Ausnutzung auf maximal drei Wohneinheiten pro Gebäude. Aufgrund der Bedeutung für das Ortsbild wird für einige Gebäude die Erhaltung gemäß Paragraf 172 Baugesetzbuch vorgeschlagen. Rückbau, Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen damit einer ausdrücklichen Genehmigung.

Mit dem Konzept zum Vorentwurf des Bebauungsplans befasst sich der Ausschuss für Umwelt, Bau und Verkehr am Mittwoch, 12. Februar. Zur Abstimmung steht er in der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 6. März. Beide Sitzungen beginnen um 20 Uhr im Saal des Rathauses.

Wird das Konzept beschlossen, folgt ab Ende März die frühzeitige Information von Bürgern und Behörden. Mitte dieses Jahres könnte dann der Entwurf beschlossen und im Anschluss die öffentliche Auslegung erfolgen.

Zurück zum Anfang der Seite springen