Abwassergebühr neu kalkuliert

Allgemeine Kostensteigerungen machen sich bemerkbar

Die allgemeinen Kostensteigerungen der vergangenen beiden Jahre haben Auswirkungen auf die Abwassergebühr in der Stadt Langen. Im aktuellen Kalkulationszeitraum 2023/2024 wird ein Fehlbetrag von rund 388.000 Euro erwartet. Dieser fließt in die Gebührenberechnung für 2025 und 2026 ein und führt dazu, dass sowohl bei Schmutz- als auch Niederschlagswasser Anhebungen erforderlich sind. Über den entsprechenden Vorschlag des Magistrats hat nun die Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden.

Gebührensätze sind laut dem hessischen Gesetz über kommunale Ausgaben so zu bemessen, dass die jeweiligen Kosten gedeckt werden. Das bedeutet: Die Kommune darf mit Gebühren keinen Gewinn erzielen, aber auch keinen Verlust einfahren. Entstehen im jeweiligen Kalkulationszeitraum durch sich ändernde Rahmenbedingungen Über- oder Unterdeckungen, sind diese in der Berechnung der künftigen Gebührensätze einzurechnen.

Zum 1. Januar 2025 soll die Schmutzwassergebühr von derzeit 2,48 Euro um 0,37 Euro auf 2,85 Euro je Kubikmeter (plus 14,8 Prozent) steigen, die Niederschlagswassergebühr von 0,89 Euro um sieben Cent auf 0,96 Euro je Quadratmeter versiegelte Fläche (plus 8,4 Prozent). Dies führt bei einem Musterhaushalt (Vier Personen, Reihenhaus, 150 Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 120 Quadratmeter versiegelte Fläche) zu einer Gebührenerhöhung von 13,4 Prozent (64,22 Euro pro Jahr).

Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Gebührenkalkulation der Kommunalen Betriebe Langen (KBL), die für die Abwasserbeseitigung in der Stadt zuständig sind, geprüft. Die Wirtschaftsprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass die Sätze gemäß den gesetzlichen Vorschriften ermittelt worden sind.

Mit der Änderung der Entwässerungssatzung befasst sich der Haupt- und Finanzausschuss am 12. November. Die Entscheidung fällt dann in der Stadtverordnetenversammlung am 5. Dezember.

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