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Abfall: Elektroschrott entsorgen
Leistungsbeschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Anträge / Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Landkreises, wo sich in der Nähe Ihres Heimatortes die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Rücknahmemöglichkeiten für LED- , Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können unter auf der nachfolgenden Web-Site nachgeschlagen werden:
Ein Service des Landes Hessen
Stadt Langen (Hessen) - Umwelt und Mobilität
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Adressen
Südliche Ringstraße 80
63225Langen
Kontakt
- Telefon:
- 06103 203 0
- Fax:
- 06103 26302
- Web:
- https://www.langen.de
Mitarbeitende
Umweltberatung
- Fax:
- +49 6103 203-714
- Fax:
- +49 6103 203-714
- Telefon:
- +49 6103 203-391
- Telefon:
- +49 6103 203-392
- E-Mail:
- umwelt@langen.de
- Raum:
- 333
Öffentlicher Nahverkehr
Parkplätze
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Abfall: Altpapier
- Abfall: Bioabfall entsorgen
- Abfall: Elektroschrott entsorgen
- Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
- Abfall: Gartenabfälle entsorgen
- Abfall: Hausmüll entsorgen
- Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
- Abfall: Sperrmüll
- Abfall: Wertstoffe entsorgen
- Abfall: Wilder Müll
- Abfallberatung
- Abfallkalender
- Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Naturschutz
- Rückgabe von Altbatterien
- Straßenreinigung